Das Lüften von Hand – durch Fenster öffnen – ist zwar nach wie vor möglich und zulässig, kann aber in der Regel weder den baulich notwendigen Luftwechsel zum Feuchteschutz, noch den hygienisch notwendigen Luftwechsel nutzerunabhängig sicherstellen. Hierzu ist eine mechanische Lüftungsanlage notwendig. Die verbrauchte Luft wird bei einer Lüftungsanlage über einen Wärmetauscher geleitet